Dies soll kleiner
Ein Impressum dient dazu, erkenntlich zu machen, wer genau für den Inhalt der Website im Internet verantwortlich ist. Die Pflicht zur sogenannten „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht) ist gesetzlich geregelt in §5 des Telemediengesetzes (TMG) sowie in §18 des Medienstaatsvertrag (MStV).
CHECKLISTE
_ Name der Website
_ Name der Betreiber_in
_ Name der verantwortlichen Person
_ Anschrift der Niederlassung
_ Kontakt Email
_ Kontakt Telefon
_ Professionsbezeichnung
_ Rechtsform
_ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
_ Registrierungseintrag
z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister
#GbR
_ Angabe aller Gesellschafter_innen
#Kammer-Berufe
_ Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung und des Staates, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
_ Angabe der Kammer
_ Bezeichnung und Zugang zu den berufsrechtlichen Regelungen
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